Vorstand


 

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Satzung
Vorstand
Arbeitskreise
Mitgliederversammlungen

Die sieben Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.

Karl Heinz Neubauer

Vorsitzender

Daniel Weber

Stellvertretender Vorsitzender

Nikolaus Bender

Schatzmeister

Hermann Riebesel

Schriftführer

Karl Kraus

Beisitzer und Leiter der Mitgliederverwaltung

Liane Puschmann

Beisitzerin

Helmut Reitzel

Beisitzer

Zum erweiterten Vorstand gehören die Leiter der Arbeitskreise. Sie nehmen an den Vorstandssitzungen teil, haben aber kein Stimmrecht.

Hans Dierschke

Leiter des AK 50plus

Moni Triner

Leiterin des AK Schulung

Tobias Fischer

Leiter des AK IZ-Technik

   

Haftung von Vorstandsmitgliedern

(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seíner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 31a BGB (Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen vom 28. September 2009)

Stand: 12.07.2011

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