Mitgliederversammlungen

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Mitgliederversammlungen

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sie ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Entgegennahme der Berichte des Vorstands

  2. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer

  3. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Vorstand

  4. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins

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