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Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal
statt. Sie ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
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Entgegennahme der Berichte des Vorstands
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Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und
der Kassenprüfer
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Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für
den Vorstand
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Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
und über die Auflösung des Vereins
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